Wir AVV

Die ARAG Vertretervereinigung ist seit Gründung im Jahr 1987 das Sprachrohr des Außendienstes gegenüber dem Unternehmen ARAG. Unsere Tätigkeit hat sich in den letzten Jahren zu einer echten Partnerschaft mit der ARAG entwickelt.

Als Interessenvertetung der ARAG-Partner und Geschäftsstellenleiter haben wir für unsere Kollegen viel erreicht. Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie uns in unserer Arbeit und helfen uns, dass wir uns auch in Zukunft für Sie und alle Kolleginnen und Kollegen stark machen können.

 

Wozu dient eine Mitgliedschaft in der AVV e.V.?

Grundsätzlich ist es so, dass der einzelne HGB-Vertreter nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit hat, seine Interessen bis hinauf in die Unternehmensführung zu kom- munizieren. Man könnte auch sagen, der Einzelne kann sich nur schwer Gehör verschaffen. Viele Dinge betreffen aber nicht nur den Einzelnen, sondern eine Viel- zahl oder sogar eine Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen. Und genau dafür braucht man eine starke Interessenvertretung.

Warum sollte auch ich Mitglied werden?

Die AVV e.V. bündelt die Interessen der Mitglieder und vertritt diese gegenüber den höchsten Gremien der ARAG Gesellschaften. Auch die Unternehmensleitung der ARAG möchte einen Ansprechpartner haben, der stellvertretend für die Kolleginnen und Kollegen agiert. Hierzu ist es sehr wichtig, dass es eine breite Basis gibt, dass also die AVV e.V. auch für eine Mehrheit der ARAG- Vertreter/-innen sprechen kann. Je höher der Organisa- tionsgrad der Kolleginnen und Kollegen, um so höher ist die Akzeptanz der AVV e.V. beim Unternehmen.

Als Mitglied der AVV e.V. haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen preisgünstigen Handelsvertreter- Rechtsschutz abzuschließen.

Kann ich auch selbst aktiv mitarbeiten?

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, sich aktiv zu beteiligen. Wir arbeiten in eigenen Arbeitskreisen und solchen der ARAG mit und freuen uns über Kollegen, die sich hier einbringen wollen.

Wer kann Mitglied werden?

Aktives Mitglied kann jeder selbständige ARAG-Partner, HGST-Leiter oder HGB84-Spezialist werden. Als Pensionär des o.g. Personenkreises oder als Azubi in einer HGST können Sie förderndes Mitglied werden.

AVV Info

Sehen Sie sich hier die aktuelle Präsentation des AVV an.

Chronik der ARAG-Vertretervereinigung e.V.

1987

Gründung der AVV in mit insgesamt 21 Mitgliedern.

2004

Einführung des BEZ-Vergütungssystems. Die AVV protestiert. Viele Kollegen verlassen das Unternehmen.

2006

Rückkehr zum alten Bezahlmodell bei den ARAG-Partnern. Die AVV erreicht die Streichung der Kostenbeteiligung für die EDV-Ausstattung der AP und HGST-L.

2008

Die AVV verhandelt mit dem neuen Vertriebsvorstand Dr. Kathan ein Bezahlmodell für HGST-Leiter, das in weiten Teilen bis heute akzeptierter Standard ist.

Forderung der AVV nach Einführung eines Unterschriften-Pads.

2009

Aktive Mitarbeit der AVV im Workshop zur Entwicklung des Roten Fadens, der heute gelebter Standard in den meisten HGSTen der ARAG ist.

 2010

Die AVV erreicht eine Umstellung der Zusatz- Altersversorgung für HGST-Leiter.

2011

Einführung Unterschriften-Pad.

2013

Einflussnahme der AVV zur Apassung des LZ – Modelles.

2014

Durchsetzung verbesserte Stückanrechnung „Recht und Heim“ für Geschäftsplan ab 2015.

2016

Beschluss für Doppelmitgliedschaft AVV mit dem BVK ab Januar 2017.

2017

Neuregelung der Zusatzaltersvorsorge für ARAG-Partner und Geschäftsstellenleiter. Die ARAG übernimmt große Teile aus dem AVV-Konzept. Zugang jetzt nach 5 Jahren/Gesamtgeschäftsbewertung/keine Anrechnung auf Ausgleichsanspruch…!

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